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Bei uns gibt es weder überfüllte Gruppen noch übertriebene Preise. Bei uns gibt es Fahrzeit satt.

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Teilnahmebedingungen

TEILNAHMEBEDINGUNGEN


HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen von YART Racing School Germany teil. Jeder Teilnehmer verzichtet mit Anmeldung im Buchungsformular/Abgabe des unterschriebenen Haftungsverzichts auf jegliche Schadensersatz- und sonstige Haftungsansprüche gegenüber der YART Racing School Germany und seinen Mitarbeitern und deren Mitveranstaltern, sowie dessen Vertretern und Erfüllungsgehilfen, den Rennstreckeneigentümern, deren Streckenposten, Helfern und Rettungsdienstpersonal, Renndiensten, Herstellern und allen anderen Personen, Behörden, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen.

Gegen die anderen Teilnehmer (Fahrer, Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer bzw. Halter der anderen Fahrzeuge verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Training oder den Wettbewerben (Zeit Training, Wertungsläufe) entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.

Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung (Buchungsformular / Shop) allen Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschluss Klausel unberührt.

Der Teilnehmer selbst haftet gegenüber dem Veranstalter dafür, dass ausschließlich er selbst das von ihm gemeldete Motorrad führt. Sollten nicht angemeldete Fahrer dieses Motorrad auf der Veranstaltungsstrecke nutzen, haftet der Teilnehmer für die durch sie evtl. verursachten Schäden in voller Höhe. Zudem wird eine Geldbuße in Höhe von 800 EUR gegen den Teilnehmer, dessen Motorrad genutzt wurde, verhängt. Die Geldbuße wird sofort fällig.

YART Racing School Germany übernimmt keine Haftung für den Zustand der Rennstrecke und deren dazugehörige Einrichtungen und Gebäude. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben unberührt und unwirksam.

Sollte es seitens des Rennstreckenbetreibers infolge von Sach-, Personen- und sonstigen Schäden zu Ausfall von Fahrzeiten auf der Rennstrecke bzw. Fahrstrecke kommen, kann die YART Racing School Germany dafür nicht in Haftung genommen werden, sofern die Umstände nicht durch diese verursacht wurden.

Im Falle einer eintretenden oder festgestellten Verletzung im Laufe der Veranstaltung bzw. im Falle von gesundheitlichen Schäden, die die motorsportliche Tauglichkeit auf Dauer oder vorübergehend in Frage stellen können, entbindet der/die Unterzeichnende die behandelnden Ärzte von der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber dem Veranstalter YART Racing School Germany und bei der Veranstaltung an verantwortlicher Stelle offiziell tätigen Mitarbeitern.

Dem Teilnehmer ist weiterhin bewusst, dass sie/er weder unter Alkohol, Drogen oder Medikamenteneinfluss stehen darf.

Der Haftungsverzicht wird allen Teilnehmern vor einer Veranstaltung per PDF zugesandt, dieser muss ausgefüllt und unterschrieben zur Anmeldung vor Ort vorgelegt werden. Wird dieser vergessen und kann nicht vorgelegt werden, stellen wir diesen Blanko zur Verfügung, hierfür werden 2 EUR berechnet.


ANMELDUNG, NENNUNG

Die Anmeldung zu der Veranstaltung erfolgt durch Abgabe der Nennung (Buchungsformular) an den Veranstalter und ist bindend.

Auf ein 14- tägiges Widerrufsrecht bei Vertraglichen Online Abschlüssen wird ausdrücklich verzichtet.

Ein rechtlicher Anspruch auf Teilnahme besteht auch bei Entrichtung des Nenngeldes nicht. Erst mit Übersendung der Rechnung / Buchungsbestätigung gilt die Anmeldung als angenommen.

Bei Ausfall an Fahrtzeiten durch schlechte Witterungsbedingungen, Sturz oder sonstigen Fahrbeeinträchtigungen besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung der Teilnahmegebühr.

Bei Veranstaltungen, die in Kooperation mehrerer Veranstalter durchgeführt werden, ist die Ausschreibung des Hauptveranstalters bindend.

Eine Teilnahme von Minderjährigen ist grundsätzlich möglich, soweit bei Buchung eine schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten vorliegt, diese die Buchung vornehmen und eine Begleitung zur Veranstaltung durch einen Sorgeberechtigten oder einen anderen bevollmächtigten Erwachsenen erfolgt. Vertragspartner ist der Personensorgeberechtigte.


VERSICHERUNG

Der Teilnehmer versichert mit seiner Unterschrift, im Besitz einer gültigen Auslandskrankenversicherung zu sein, insofern die Veranstaltung nicht in seinem Heimatland stattfindet. Die Teilnehmer erhalten die Möglichkeit, eine zusätzliche Unfallversicherung abzuschließen. Diese kann im Zuge der Anmeldung getätigt werden, Ihr habt aber auch die Möglichkeit, diese vor Ort abzuschließen.



NENNGELDRÜCKERSTATTUNG – STORNIERUNGSBEDINGUNGEN

Erscheint ein Teilnehmer nicht zu der von Ihm gebuchten Veranstaltung, ohne seine Teilnahme abgesagt zu haben, wird das komplette Nenngeld einbehalten.

  • bei Stornierung bis 90 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn fallen keine Kosten an, es wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 40,00 Euro erhoben. 
  • bei Stornierung 89 bis 50 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn werden 25% den Nenngeldes fällig.
  • bei Stornierung 49 bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 50% des Nenngeldes fällig
  • bei Stornierung 20 bis Veranstaltungsbeginn werden 100% des Nenngeldes fällig

Die Stornierung hat schriftlich per E-Mail an info@yart-racingschool.de zu erfolgen und muss bestätigt werden. Die Stornosätze beziehen sich auf die Gesamtsummer der Startgelder und weitere gebuchte Optionen, da diese mit Buchung gültig werden. Bucht der Teilnehmer im gleichen Kalenderjahr eine weitere Veranstaltung so besteht die Möglichkeit auf Kulanzbasis die Stornogebühr zu verrechnen. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf Verrechnung der Stornogebühr.

Der Teilnehmer ist berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Stornierung einen Ersatzfahrer in der von Ihm ursprünglich gebuchten Gruppe zu benennen. Die Bearbeitungsgebühr für den Teilnehmerwechsel beträgt 25,00€ und ist durch einen der beiden Parteien zu entrichten. 


ALLGEMEINE BEDINGUNGEN UND VORSCHRIFTEN

YART Racing School Germany behält sich im Konfliktfall vor, Begleitpersonen und ggf. Teilnehmer vom Veranstaltungsgelände zu verweisen bzw. einen Platzverweis zu erteilen. Sollte ein Teilnehmer auf Grund seiner Verhaltensweise vom Gelände verwiesen werden, erfolgt dies ohne Erstattung des Nenngeldes. 

Der fahrsichere Zustand der Motorräder und die Bekleidung der Teilnehmer wird in einer technischen Abnahme vor der Veranstaltung überprüft. Bei Beanstandung kann die Teilnahme an der Veranstaltung verweigert werden. In diesem Falle erfolgt keine Nenngeldrückerstattung.

Im Falle einer Absage oder Abbruches einer Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, verfällt das Nenngeld.

Verursacht ein Teilnehmer Schäden an der Rennstrecke bzw. deren Nebenanlagen, wird er in voller Höhe des entstandenen Schadens haftbar gemacht, dies gilt auch für das Einbringen von Nägeln, Dübeln, Schrauben, Heringen etc. in befestigte Untergründe im Fahrerlager und in Boxenböden und -Wänden.

Die Weisungsbefugnis liegt beim Team von der YART Racing School Germany und dessen Mitveranstaltern. Gefährdet ein Teilnehmer durch riskante, rücksichtslose Fahrweise Leben und Gesundheit anderer Teilnehmer, kann er von der Veranstaltung ohne Nenngeldrückerstattung ausgeschlossen werden.

Gefährdet ein Teilnehmer durch riskante, rücksichtslose Fahrweise Leben und Gesundheit anderer Teilnehmer, wird er vom Training ausgeschlossen.

Trotz der Legalisierung von Cannabis vom 01.04.2024, ist das Rauchen auf Sportstädten untersagt. Bei Nichtbeachtung kann er von der Veranstaltung ohne Nenngeldrückerstattung ausgeschlossen werden.


TRANSPONDER

Alle Teilnehmer werden mit Transpondern ausgestattet. Die Registrierung der Rundenzeiten dient lediglich der Überprüfung der ordnungsgemäßen Gruppenzuordnung und nicht dem sportlichen Vergleich. Die Transponder müssen am Motorrad angebracht werden, ein befahren der Rennstrecke ohne Transponder ist nicht zulässig. Sollte der Transponder während der Nutzung beschädigt werden oder verloren gehen, werden dem Teilnehmer die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt (bei Verlust aktuell 680 EUR brutto). Wird der Transponder versehentlich mit nach Hause genommen, werden 5 EUR pro Tag bis zum Tag der Rückgabe von YART Racing School Germany in Rechnung gestellt.


TECHNISCHE BESTIMMUNGEN

  • Die Wahl der Reifen ist den Teilnehmern freigestellt. Ihr Abnutzungsgrad muss eine ungefährdete Teilnahme ermöglichen.
  • Der Veranstalter behält sich vor, Fahrzeuge, die dem technischen Reglement nicht entsprechen, von der Veranstaltung auszuschließen. Wer stürzt, muss sein Fahrzeug erneut bei der Abnahme vorstellen.
  • Ferner ist der Teilnehmer für die Einhaltung der dB Obergrenzen der jeweiligen Rennstrecke verantwortlich. Bei Nichteinhaltung ist die YART Racing School Germany berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung, ohne jegliche Rückerstattungsansprüche auszuschließen. Abbrüche von Veranstaltungen bzw. längere Pausen zur Regulierung des Lärmpegels sind möglich, wenn durch zahlreiche Teilnehmer gleichzeitig gegen die Lärmbestimmungen verstoßen wird.
  • Das Fahrzeug hat sich in einem gepflegten Zustand zu befinden und darf keine sicherheitsrelevanten Mängel aufweisen. Lichtanlage, Spiegel und Blinker müssen demontiert bzw. abgeklebt und die Bremsanlage und das Lenkkopflager funktionstüchtig sein. Das Bremslicht muss abgeklebt/abgeklemmt oder ggf. die Birne demontiert werden, damit der nachfolgende Fahrer nicht vom Bremslicht/-punkt irritiert wird. Die tägliche Fahrerbesprechung und Sichtprüfung des Fahrzeugs sind zwingend notwendig und Voraussetzung, um an der Veranstaltung teilzunehmen.


BEKLEIDUNG

Es werden nur Fahrer/innen mit vorschriftsmäßiger Schutzkleidung zugelassen (unbeschädigter Helm, Lederkombi, Lederstiefel, Lederhandschuhe und Rückenprotektor).

Dem Teilnehmer ist bewusst, dass er an einer Risikosportart/-Veranstaltung teilnimmt und dies auf eigene Gefahr geschieht. Das Fahren mit Textilbekleidung ist nicht zulässig. Verstöße gegen die oben angeführten Punkte, können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen, ohne Ersatz der Teilnahmegebühr.


RECHTE

Yart Racing School Germany hat das Recht, während der Veranstaltungen hergestellte Fotos, Videos, Filmaufnahmen usw. zu eigenen Werbezwecken zu verwenden. Ungenehmigter Verkauf von Waren und Dienstleistungen während der Veranstaltung führt zur sofortigen Erhebung von EUR 1.000,00 Standmiete je Veranstaltungstag.


DURCHFÜHRUNG, ABLAUF

Alle Teilnehmer müssen vor Aufnahme des Trainings bei der Einschreibung und bei der technischen Abnahme vorstellig werden, ansonsten verfällt die Startzusage. Alle Teilnehmer müssen bei der Fahrerbesprechung teilnehmen. Bei Nichtteilnahme an der Fahrerbesprechung erfolgt ebenfalls eine Disqualifikation. Die Fahrerbesprechung wird zu Beginn der Veranstaltung und eventuell vor dem Training der jeweiligen Klassen durchgeführt. Der Ablaufplan der Veranstaltung wird vor Ort ausgelegt. Änderungen im Zeitplan bleiben vorbehalten.


SICHERHEITSAUFLAGEN

Das Betreten der Sicherheitsbereiche, besonders der Sturzzonen, ist für alle nicht autorisierten Personen strikt untersagt. Hierzu gehört auch die Boxengasse. In der Boxengasse besteht absolutes Rauchverbot! Die Boxengasse ist Einbahnstraße! Die Boxengasse darf nur langsam befahren werden und in der Regel mit höchstens 60 km/h. Entgegen der Fahrtrichtung darf nur geschoben werden. Im Fahrerlager gilt grundsätzlich Schritttempo für alle Fahrzeuge! Bei Missachtung erfolgt sofortige Disqualifikation bzw. Verweis von der Anlage. Das Befahren von Fahrerlager und Boxengasse durch Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist streng verboten. Auch ist der Aufenthalt von Kindern bis zum 14. Lebensjahr in der Boxengasse verboten.

Haustiere sind in der Nähe der Boxengasse verboten und dürfen lediglich im hinteren Fahrerlager an der Leine geführt werden. Es gilt die Hausordnung der jeweiligen Rennstrecke.


ANWEISUNG

Jeder Teilnehmer und Helfer hat den Anweisungen der Veranstaltungsleitung und deren Beauftragten Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen und Verstöße gegen die Inhalte dieser Ausschreibung, insbesondere Gefährdung durch rücksichtsloses Fahren im Fahrerlager oder Missachtung der Flaggenzeichen führen zur Disqualifikation bzw. zum Ausschluss von der Veranstaltung.


Haftungsverzicht
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